DIE GEMA 2/3

Im letzten Artikel haben wir die Rolle der Gema beim Veröffentlichen von Musik vorgestellt und welche Summen die Gema verlangt, damit das Presswerk eine CD oder Vinyl an den Auftraggeber schicken darf. In diesem Artikel soll es um die Einnahmenseite für den Künstler gehen. Grob vereinfacht dargestellt gibt es drei Bereiche, in denen die Gema die Rechteverwertung für den Künstler regelt.

Livekonzerte sind der wohl bekannteste Bereich und für unsere Künstler auch der größte Teil der jährlichen Gema-Einnahmen. Spielt KLINKE AUF CINCH ein Konzert, so muss dies der Gema gemeldet werden. Dafür gibt es einen „Musikfolge-Bogen“. Darauf verzeichnet sind die Songs, die KLINKE AUF CINCH live spielt, inklusive Werksnummern und einigen Daten zur Band. Hinzu kommen dann, je nach Abend, die Daten des Veranstalters und u.a. Höhe des Eintrittgeldes und Länge des Konzertes. Für das Konzert erhält der Veranstalter dann eine Rechnung, wobei der Betrag unter anderem abhängig von Raumgröße und Eintrittsgeld ist. Die Höhe dürfte sich zwischen 25 und 200 Euro in großen Clubs mit etwas höherem Eintritt bewegen. KLINKE AUF CINCH bekommt dieses Geld natürlich nicht direkt. Es wandert in die Gema-Mühlen und dann nagen Verteilungsschlüssel, Quotienten und diverse andere kleine Monster an dem Geld. Wenn KLINKE AUF CINCH 2013 etwa 40 Konzerte mit dem neuen Material spielen, kommt dennoch ein kleiner vierstelliger Betrag zusammen. Geld, das wichtig ist, um die Kosten wieder reinzuholen.

Läuft Musik von Klinke auf Cinch im Radio, dann sammelt die Gema (im Auftrag der GVL) auch dafür Geld ein. Allerdings nur für sogenannte Media-Control gelistetete Radiosender, also alle öffentlich-rechtlichen und großen Privatradios. Das führt für uns dazu, dass wir, selbst für massives Airplay, in für uns wichtigen Sendern, wie bspw. Detektor.Fm, Byte.fm, Flux.Fm oder allen Campusradios, keine Tantiemen bekommen (obwohl diese Sender natürlich auch Gema bezahlen müssen, allerdings eine Pauschale). Lukrativ wird diese Sache erst mit Top-Rotationen auf Radio PSR.

Der dritte Bereich ist die sogenannte Drittverwertung, oder auch „Sync“. Wird ein Track aus „highs & hills“ Teil eines Soundtracks für einen Kino- oder Fernsehfilm, oder wird für eine Werbung angefragt, dann generiert das ebenfalls Umsatz. Zum Beispiel durch eine Einmal-Zahlung durch den Auftraggeber, der die Musik spielen möchte. Wie im letzten Artikel beschrieben, gibt es noch die Vervielfältigungsgebühren, die einmal jährlich zurückfliessen. Auch hier kann sich noch etwas tun. Landet beispielsweise ein Song von Klinke auf Cinch auf einem Sampler oder einer Heft-CD eines Magazins, so müssen dafür Vervielfältigungsgebühren bezahlt werden. Je nach Auflage können so auch nennenswerte Zusatzeinnahmen für den Künstler entstehen.

Das alles zu managen, ist ein unglaublicher Aufwand. Ständige Änderungen im Verwaltungssystem, neue Richtlinien, Abrechnungen und Gesetze machen es für den Künstler oft unmöglich, diese Einnahmenseite richtig zu verwalten. Dafür gibt es aber Musikverlage. Was ein Verlag ist, was er macht und was die „Edition Analogsoul“ ist, erklärt unser dritter Teil.


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